STRYKE Hub — STRYKE Marketing UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 20.04.2026
1 Vertragspartner, Geltungsbereich, Änderungen der Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der STRYKE Marketing UG (haftungsbeschränkt), Zimmerstraße 3, 76137 Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 757033, vertreten durch den Geschäftsführer Darius Ploch, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE460272765, Steuernummer 35008/13859 (nachstehend auch „STRYKE" genannt) und ihren Kunden über die Bereitstellung der unter der Marke „STRYKE Hub" angebotenen digitalen Produkte (digitale Inhalte, digitale Dienstleistungen). STRYKE ist zu erreichen unter der Telefonnummer +49 163 729 8401 und der E-Mail-Adresse mail@stryke-marketing.de.
1.2 Soweit nachstehend nur von „Kunde(n)" die Rede ist, betrifft dies sowohl Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
1.3 Sind die Kunden von STRYKE Verbraucher, gelten für diese Kunden (Verbraucher-Kunden) zusätzlich besondere Verbraucherrechte im Rahmen des Fernabsatzes und des elektronischen Geschäftsverkehrs. Die gesetzliche Widerrufsbelehrung und das gesetzliche Widerrufsformular sind in diesen AGB wiedergegeben (Ziffer 3.7).
1.4 Diese AGB werden ergänzt durch die „Nutzungsbedingungen STRYKE Hub Plattform" (Ziffer 2.2) sowie durch die „Vertragsbedingungen über die Auftragsverarbeitung" (Ziffer 15), die zusammen mit dem Vertragsabschluss Vertragsbestandteil werden. Nimmt der Kunde den optional verfügbaren Campaign Link Tracker (Ziffer 2.8) in Anspruch, gelten zusätzlich die „Nutzungsbedingungen Campaign Link Tracker". Nimmt der Kunde an der geschlossenen Beta des Sliplane Cloud Container Hostings teil (Ziffer 2.9), gelten zusätzlich die „Beta-Teilnahmebedingungen Sliplane".
1.5 Von diesen AGB und den ergänzenden Geschäftsbedingungen nach Ziffer 1.4 insgesamt oder teilweise abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, soweit keine Zustimmung von STRYKE in Textform (z. B. per Brief, Telefax oder E-Mail) vorliegt. Die AGB von STRYKE gelten auch dann ausschließlich, wenn in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden durch STRYKE Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.
1.6 In diesen AGB sind auch Informationen enthalten, welche STRYKE aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu erteilen hat (Pflichtinformationen). Dies betrifft insbesondere Informationen wegen des Vertragsabschlusses außerhalb von Geschäftsräumen, wegen des Einsatzes von Fernkommunikationsmitteln oder infolge der Durchführung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Weiterhin sind in Ziffer 6 Informationen enthalten, die das bei STRYKE eingerichtete Beschwerdemanagement bezüglich eventuell rechtswidriger Inhalte beziehungsweise rechtswidriger Informationen betreffen, die durch die Nutzer der Leistungen von STRYKE bereitgestellt und von STRYKE im Auftrag dieser Nutzer gespeichert werden.
1.7 Diese AGB können geändert werden, soweit dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und welche STRYKE nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses in nicht unbedeutendem Maße stören würde und soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden. Wesentliche Regelungen sind solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können diese AGB angepasst werden, soweit dies zur Beseitigung von nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB ändert, wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt. Die vorstehenden Regelungen über Änderungen und Ergänzungen dieser AGB gelten entsprechend für die ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von STRYKE.
1.8 Änderungen der Geschäftsbedingungen von STRYKE oder der Leistungen gemäß Ziffer 1.7 bedürfen der Textform und werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht bei Änderungen, die nicht ausschließlich zu seinen Gunsten sind, das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform zu kündigen. Hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
2 Vertragsgegenstand
2.1 Allgemein und Reseller-Stellung
2.1.1 Die wesentlichen Merkmale der durch den Kunden in der Regel im elektronischen Geschäftsverkehr zu bestellenden Lieferungen und Leistungen finden sich in den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite von STRYKE, insbesondere unter pricing.strykehub.de, und im Feld „Bestellübersicht" im elektronischen Bestellvorgang. Es handelt sich um Standard-Produkte. Im Wege der individuellen Kommunikation können weitere Leistungsinhalte zwischen dem Kunden und STRYKE vereinbart werden.
2.1.2 Für den Kunden ist die jeweilige Leistungsbeschreibung bzw. Preisliste im Zeitpunkt der Abgabe seiner Bestellung maßgeblich. Diese Leistungsbeschreibung geht den nachstehend beschriebenen Leistungen bzw. Funktionalitäten (Ziffern 2.2 bis 2.11) im Falle von Widersprüchlichkeiten vor.
2.1.3 STRYKE tritt dem Kunden als eigener Vertragspartner gegenüber und rechnet die Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Die technische Erbringung der Hosting-, Domain-, Mailbox- und Container-Leistungen erfolgt durch Unterauftragnehmer, insbesondere:
- ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich, Hauptstraße 68, 02742 Friedersdorf, für Managed-Webhosting, Mailboxen und Zertifikate,
- Sliplane GmbH für Cloud Container Hosting im Rahmen der geschlossenen Beta (Ziffer 2.9),
- Domainvergabestellen (z. B. DENIC eG für
.de-Domains) sowie Domain-Registrare für die Registrierung von Top-Level-Domains, - Haufe-Lexware GmbH & Co. KG für die Erstellung und Verwaltung von Rechnungen und Zahlungsabwicklungen.
Einzelheiten zu den Unterauftragnehmern ergeben sich aus den Vertragsbedingungen über die Auftragsverarbeitung (Ziffer 15).
2.1.4 Die Rechenzentren der Unterauftragnehmer befinden sich in Deutschland (ALL-INKL.COM) beziehungsweise innerhalb der Europäischen Union (Sliplane GmbH, je nach gewähltem Standort).
2.1.5 STRYKE ist berechtigt, die Leistungen durch weitere Dritte zu erbringen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und die Einhaltung der vertraglich und gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten, insbesondere aus der Datenschutz-Grundverordnung, sichergestellt ist.
2.1.6 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit STRYKE nur nach vorheriger Zustimmung von STRYKE in Textform auf einen Dritten übertragen. STRYKE ist berechtigt, für einen Vertragspartnerwechsel (Eintritt eines Dritten anstelle des Kunden) auch die Schriftform zwischen dem Übertragenden und dem Übernehmenden zu verlangen.
2.1.7 Nachstehend in den Ziffern 2.2 bis 2.11 sind die in den Standard-Paketen enthaltenen Leistungen bzw. Funktionalitäten kurz dargestellt. Es gelten die auf der Webseite im Detail beschriebenen Leistungsinhalte. Mit Abschluss des Vertrags kann der Kunde die in der Leistungsbeschreibung dargestellten digitalen Produkte bzw. Dienstleistungen nach Maßgabe dieser AGB sowie der ergänzenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise aktivieren bzw. nutzen.
2.2 STRYKE Hub Plattform
2.2.1 Die STRYKE Hub Plattform ist eine webbasierte Software-as-a-Service-Anwendung, über die der Kunde seine bei STRYKE gebuchten Hosting-, Domain- und Mailbox-Leistungen verwaltet sowie Team-Mitglieder einbindet. STRYKE stellt die Plattform unter der Domain strykehub.de (mit zweisprachiger Weiterleitung von strykehub.com) zur Nutzung während der Vertragslaufzeit zur Verfügung.
2.2.2 Die Plattform umfasst insbesondere:
- ein zentrales Dashboard zur Übersicht über alle gebuchten Produkte,
- eine Domain-, Mailbox- und DNS-Verwaltung,
- einen integrierten Webmailer für E-Mail-Postfächer (Ziffer 2.5),
- eine verschlüsselte Verwaltung von Zugangsdaten (Credential Vault, Ziffer 2.2.4),
- eine Team- und Rollenverwaltung (Ziffer 2.11),
- den optionalen Campaign Link Tracker (Ziffer 2.8).
2.2.3 Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrags zeitlich beschränkte Recht, die Plattform mit allen in seinem Tarif enthaltenen Funktionen im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe der Software, erhält der Kunde nicht.
2.2.4 Der Credential Vault dient der sicheren Aufbewahrung von Zugangsdaten, die der Kunde für die Nutzung der gebuchten Leistungen sowie eigener externer Dienste hinterlegt. Die Daten werden serverseitig mit AES-256-GCM verschlüsselt gespeichert. Eine Entschlüsselung erfolgt ausschließlich zur Laufzeit des vom Kunden ausgelösten Proxy-Aufrufs. Mitarbeiter von STRYKE haben im Regelbetrieb keinen Zugriff auf die Klartext-Credentials. Für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der hinterlegten Zugangsdaten ist allein der Kunde verantwortlich.
2.2.5 Der Kunde kann hinterlegte Credentials jederzeit über die Plattform löschen. Mit der Löschung entfällt die Fähigkeit der Plattform, Proxy-Aufrufe gegen die zugehörigen Dienste durchzuführen. Für die Folgen einer Löschung, insbesondere den Verlust des Zugriffs auf externe Dienste, trägt der Kunde die Verantwortung.
2.3 Managed Webhosting
2.3.1 STRYKE überlässt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein Webhosting-Paket zur Nutzung auf einem mit dem Internet verbundenen Webserver (virtueller Webserver, „Shared Server"). Die technische Erbringung erfolgt durch den Unterauftragnehmer ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich über deren Infrastruktur. Das Webhosting-Paket ermöglicht dem Kunden das Speichern von (gegebenenfalls personenbezogenen) Informationen, Pflege und Verwaltung sowie die elektronische Übertragung dieser Informationen in und von diesen Datenspeichern. Das Webhosting-Paket ermöglicht dem Kunden einen Internetauftritt durch Bereitstellung (Veröffentlichung) von Inhalten und Diensten und den Abruf dieser Inhalte und Dienste des Kunden durch Dritte. Der Kunde erstellt, speichert, pflegt und löscht die Inhalte auf den vertragsgemäß bereitgestellten Speicherplätzen in alleiniger Verantwortung.
2.3.2 Über ein Software-Installationsprogramm ermöglicht STRYKE dem Kunden, eine Auswahl von bereitgehaltenen Open-Source-Softwareprogrammen — insbesondere WordPress — auf seinem Speicherplatz zu installieren und zu nutzen. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrags zeitlich beschränkte Recht, die mit der Nutzung des Webservers verbundenen Softwarefunktionalitäten gemäß diesen AGB und den Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwareanbieter zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht.
2.3.3 Der Kunde erhält mit seinem Webhosting-Paket einen Speicherplatz (Webspace) für das Speichern eigener Inhalte. Der Speicherplatz kann bei den meisten Paketen vom Kunden dynamisch kostenpflichtig durch einen Tarifwechsel erweitert werden.
2.3.4 STRYKE ermöglicht dem Kunden das Einstellen kundeneigener Skripte für diverse Skriptsprachen. STRYKE verspricht dabei nicht, dass alle Funktionalitäten der Skriptsprachen nutzbar sind. STRYKE behält sich ausdrücklich vor, kundeneigene Skripte, die zu überdurchschnittlicher Serverbelastung oder zu Betriebsstörungen führen, in deren Verwendung einzuschränken.
2.4 Mailboxen
2.4.1 Unter Verwendung einer Domain kann der Kunde Postfächer (Mailboxen) anlegen, um E-Mails zu empfangen oder zu senden. Der Zugriff auf das Postfach ist mit den gängigen E-Mail-Clients mittels der Protokolle POP3 (Post Office Protocol, Version 3) und IMAP4 (Internet Message Access Protocol, Version 4) möglich. Zugleich kann der Kunde die E-Mails über den integrierten Webmailer der STRYKE Hub Plattform verwalten (Ziffer 2.5).
2.4.2 Zur Blockierung von Spam-Mails (unerwünschte elektronische Post) kann der Kunde vorkonfigurierte Anti-Spam-Anwendungen (Filter) auswählen und einsetzen. Der Filter unterscheidet E-Mails in Spam- und Nicht-Spam-E-Mails. Das gewählte Verfahren lässt keine Rückschlüsse auf den eigentlichen Textinhalt der E-Mails zu. Trotz ständiger Aktualisierung und Verbesserung des Spamfilters kann eine korrekte Unterscheidung von E-Mails in Spam- bzw. Nicht-Spam-E-Mails nicht sichergestellt werden.
2.4.3 Werden ausgehende E-Mails des Kunden als Spam klassifiziert, so darf STRYKE den Versand der jeweiligen E-Mail verweigern. Zudem ist STRYKE berechtigt, das jeweilige Postfach des Kunden für den Versand von E-Mails zu sperren. Der Kunde wird über die Sperre informiert. Der Kunde kann die Einstellungen des Spamschutzes für eingehende Mails ändern, nicht jedoch für ausgehende Mails.
2.4.4 Ein Postfachvirenschutz überprüft vollautomatisch alle im E-Mail-Postfach des Kunden eingehenden Mails inklusive aller Dateianhänge auf bekannte schadhafte Codes, wie z. B. Viren, Würmer und Trojaner. Trotz einer regelmäßigen Aktualisierung des Postfachvirenschutzes kann dieser einen absoluten Schutz vor sämtlichen Virenarten nicht leisten.
2.4.5 STRYKE behält sich ausdrücklich vor, die Mailsoftware bei technischen Weiterentwicklungen zu ändern bzw. anzupassen.
2.5 Webmailer
2.5.1 Der in der STRYKE Hub Plattform integrierte Webmailer ermöglicht dem Kunden, seine unter Ziffer 2.4 eingerichteten Mailboxen direkt im Browser zu lesen, zu beantworten, zu organisieren und zu durchsuchen. Die Anbindung erfolgt über die Protokolle IMAP und SMTP gegen die Server des Unterauftragnehmers für das Managed-Webhosting.
2.5.2 Die Zugangsdaten zu den Mailboxen werden im Credential Vault (Ziffer 2.2.4) verschlüsselt gespeichert. E-Mail-Inhalte werden durch STRYKE nicht dauerhaft außerhalb der Mailbox gespeichert.
2.5.3 Der Webmailer dient ausschließlich der Nutzung der durch den Kunden bei STRYKE gebuchten Mailboxen. Eine Einbindung fremder E-Mail-Konten bei anderen Anbietern ist nicht vorgesehen.
2.6 Domain-Service
2.6.1 STRYKE übernimmt für den Kunden die Registrierung bzw. Bestellung von unterschiedlichen Top-Level-Domains, die von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet werden („Domainvergabestellen" oder „Registrierungsstellen" genannt). STRYKE beantragt die gewünschte Domain für den Kunden, soweit die Domain noch nicht vergeben (registriert) ist, lediglich als Vermittler im Auftrag des Kunden zur Registrierung bei der Domainvergabestelle. STRYKE gibt bei der Domainvergabestelle für den Kunden alle erforderlichen Erklärungen ab. Der Registrierungsvertrag kommt in diesen Fällen zwischen dem Kunden und der Domainvergabestelle zustande. Für jede der unterschiedlichen Domains bestehen eigene Bedingungen der Domainvergabestellen für die Registrierung und Verwaltung („Domainvergabebedingungen", auch „Registrierungsbedingungen" oder „Registrierungsrichtlinien" genannt). Auf jene Domainvergabebedingungen hat STRYKE keinen Einfluss. Sie regeln so, wie sie bei Registrierung der Domain gestaltet sind, den durch STRYKE vermittelten Vertrag. Ergänzend zu diesen AGB gelten daher die jeweils für die zu registrierende Domain maßgeblichen Domainvergabebedingungen, welche auf der Webseite von STRYKE bekannt gegeben und aktuell gehalten werden. Über jeden Domainnamen wird zwischen der Domainvergabestelle und dem Kunden ein eigenes Vertragsverhältnis begründet und durch STRYKE vermittelt.
2.6.2 STRYKE leistet nicht, dass die vom Kunden gewünschte und bestellte Domain zugeteilt wird und/oder dass die zugeteilte Domain, deren Name der Kunde wählt, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Informationen in der Bestellmaske darüber, dass eine bestimmte Domain noch verfügbar ist, erfolgen lediglich aufgrund einer Datenbankabfrage und beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung durch STRYKE. Erst mit der tatsächlichen Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank der Registrierungsstelle ist die Domain dem Kunden zugeteilt. Weil STRYKE nicht selbst Domainvergabestelle ist, hat STRYKE auf die Vergabe durch die jeweilige Domainvergabestelle keinen Einfluss.
2.6.3 Die Top-Level-Domain kann speziellen Registrierungsbedingungen und/oder bislang nicht bekannten Beschränkungen unterliegen. STRYKE kann nicht gewährleisten, dass diese Bedingungen durch den Kunden erfüllt werden, und ist folglich aufgrund der genannten Bedingungen unter Umständen nicht berechtigt, den Domain-Namen im Auftrag des Kunden registrieren zu lassen. Ist eine durch STRYKE für den Kunden nach dessen Wunsch beantragte Domain bis zum Eingang des Antrags bei der Domainvergabestelle bereits anderweitig vergeben worden, oder lehnt die Domainvergabestelle die Registrierung ab, kann der Kunde einen anderen Domainnamen wählen; das gleiche gilt, wenn im Falle eines Hosting-Providerwechsels der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Alternativ kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen.
2.6.4 STRYKE ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
2.6.5 STRYKE veranlasst, dass bestimmte Informationen zu der für den Kunden verwalteten Domain in das „Whois"-Verzeichnis eingetragen werden. Die „Whois"-Datenbank wird nicht durch STRYKE betrieben. STRYKE hat auch keinen Einfluss darauf, welche Informationen bei einer Whois-Abfrage welchem Abfragenden angezeigt werden.
2.6.6 In der Regel genügt für alle vertraglichen Erklärungen, welche Domains betreffen (z. B. Kündigung des Domain-Registrierungsvertrags, Providerwechsel, Löschung der Domain), die Textform. STRYKE kann vom Kunden diejenige Form verlangen, welche nach den Domainvergabebedingungen der jeweiligen Domainvergabestelle erforderlich ist.
2.6.7 STRYKE wirkt nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Registrierungsbedingungen bei einem Wechsel des Kunden zu einem anderen Hosting-Provider oder Domain-Provider mit („Domainumzug").
2.6.8 STRYKE ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Nutzung einer Domain durch den Kunden rechtmäßig ist. Bei offensichtlichen Rechtsverletzungen kann STRYKE die Vermittlung der Registrierung verweigern.
2.7 Zertifikate
2.7.1 STRYKE vermittelt Let’s-Encrypt-Zertifikate, damit der Kunde den Datenverkehr zwischen Browser und Webserver durch Aktivierung von HTTPS (SSL/TLS) verschlüsseln kann. Let’s Encrypt ist eine freie, automatisierte und offene Zertifizierungsstelle. Diese Zertifikate werden von der gemeinnützigen Zertifizierungsstelle Internet Security Research Group kostenlos angeboten. Auf die Zertifikatsausstellung, die Bezugsdauer und auf die Aufrechterhaltung der Kostenlosigkeit hat STRYKE als bloßer Vermittler keinen Einfluss.
2.7.2 STRYKE vermittelt dem Kunden für unterschiedliche Einsatzzwecke kostenpflichtige validierte Zertifikate, damit der Kunde seine Webseiten (seine Domain) mit einem validierten Zertifikat verschlüsseln kann. Validierte Zertifikate bestätigen über eine Ausgabestelle, dass die jeweilige Domain und das Zertifikat eine Einheit bilden und dass sich der Domaininhaber gegenüber der Ausgabestelle verifiziert hat. Auf die Zertifikatsausstellung und auf die Bezugsdauer hat STRYKE als bloßer Vermittler keinen Einfluss.
2.8 Campaign Link Tracker (optional)
2.8.1 Der Campaign Link Tracker ist eine optionale Funktion der STRYKE Hub Plattform zur Erstellung und Auswertung von Kampagnen-Links (z. B. für Influencer- und Paid-Media-Kampagnen). Der Kunde erstellt Kampagnen mit personalisierten Tracking-Links; beim Aufruf eines Links wird der Besucher auf die vom Kunden festgelegte Zieladresse weitergeleitet und der Klick wird im Dashboard aggregiert.
2.8.2 Der Campaign Link Tracker setzt keine Cookies (weder First- noch Third-Party), verwendet kein Fingerprinting und bindet keine Drittanbieter-Tracker ein. IP-Adressen werden ausschließlich als SHA-256-Hash mit server-seitigem Salt gespeichert; eine Zuordnung zur ursprünglichen IP-Adresse ist damit nicht möglich. Ländercodes werden nur grob-regional bestimmt und nicht auf Stadt-Ebene.
2.8.3 Der Kunde kann Endkunden (z. B. seinen Auftraggeber der Kampagne) als Nutzer mit der Rolle „Viewer" zur Kampagne einladen. Der Viewer sieht ausschließlich die Kampagnen, zu denen er eingeladen wurde, und hat dort nur lesenden Zugriff. Ein separater Login außerhalb des STRYKE Hub ist nicht vorgesehen.
2.8.4 Der Kunde kann für seine Kampagnen eigene Subdomains (z. B. go.kunde-domain.de) hinterlegen (White-Label-Tracking). Hierzu ist eine DNS-basierte Verifizierung (TXT-Record) erforderlich. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der gewählten Subdomain gegenüber dem Domaininhaber allein verantwortlich.
2.8.5 Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die über den Campaign Link Tracker verarbeiteten Daten. STRYKE ist Auftragsverarbeiter. Der Kunde ist für die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Besuchern der Tracking-Links selbst verantwortlich.
2.9 Sliplane Cloud Container Hosting (geschlossene Beta)
2.9.1 Das Sliplane Cloud Container Hosting befindet sich zum Stand dieser AGB in einer geschlossenen Beta-Phase. Die Teilnahme ist derzeit ausschließlich bestehenden Kunden der STRYKE Marketing UG (haftungsbeschränkt) aus dem Agentur-Bereich („STRYKE Marketing") möglich und erfolgt auf gesonderte Einladung.
2.9.2 STRYKE stellt dem Kunden während der Beta-Phase Cloud Container auf Basis der Infrastruktur der Sliplane GmbH zur Verfügung. Der Leistungsumfang, die verfügbaren Instance-Typen und die Standorte ergeben sich aus der Produktbeschreibung im STRYKE Hub.
2.9.3 Für die Beta-Phase gelten abweichend von diesen AGB die folgenden Sonderbedingungen:
- Keine Verfügbarkeitszusage: Ziffer 7.1 gilt während der Beta nicht. STRYKE bemüht sich um einen stabilen Betrieb, garantiert diesen jedoch nicht.
- Preisgestaltung: Preise während der Beta können reduziert oder einzelne Leistungen kostenfrei sein. Eine Umstellung auf reguläre Preise erfolgt frühestens sechs Wochen nach vorheriger Mitteilung in Textform.
- Ende der Beta: STRYKE kann die Beta-Phase ganz oder teilweise jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform beenden. Der Kunde erhält in diesem Fall die Möglichkeit, seine Daten vor dem Ende der Beta zu exportieren oder in ein reguläres Produkt zu überführen, soweit ein solches verfügbar ist.
- Keine Datenportabilitätsgarantie: STRYKE unterstützt Datenexporte im Rahmen des technisch Möglichen, sichert jedoch keine bestimmte Exportform oder vollständige Übernahme in Drittsysteme zu.
2.9.4 Die Haftungsregelungen nach Ziffer 13 bleiben unberührt. Darüber hinaus ist eine Haftung von STRYKE für Schäden, die aus Ausfällen, Performance-Einbußen oder Einschränkungen während der Beta-Phase resultieren, auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
2.10 Support
2.10.1 Bei STRYKE ist ein Kundendienst als E-Mail-Support über mail@stryke-marketing.de sowie über das Ticket-System der STRYKE Hub Plattform eingerichtet. Die Kommunikationssprache ist Deutsch. Der Kundendienst beantwortet Fragen des Kunden zu seinen Verträgen und seinem Konto sowie zur Nutzung der vereinbarten Leistungen durch Beratung und Unterstützung.
2.10.2 STRYKE wird mit dem Kunden ein gesondertes Entgelt vereinbaren, wenn der Kunde Planungsarbeiten, Überwachungsleistungen oder technische Eingriffe in programmierte Software oder Codes wünscht, die über den im Tarif enthaltenen Support hinausgehen.
2.10.3 Die Zeiten der Verfügbarkeit des Kundendienstes sind auf der Webseite von STRYKE veröffentlicht. Eine Frage-/Antwort-Anwenderunterstützung (FAQ) zu häufig aufkommenden Fragestellungen findet der Kunde auf der Webseite von STRYKE.
2.10.4 Der Kundendienst erteilt keine Rechtsberatung im Einzelfall, also keine beauskunftende oder Rat gebende Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten des Kunden. Insbesondere zur Frage, ob der Kunde über die Veröffentlichung einer Webseite rechtswidrige Inhalte bzw. Informationen bereitstellt, oder ob und wie der Kunde eine Anbieterkennzeichnung gesetzlich zu führen verpflichtet ist, hat sich der Kunde außerhalb der Dienstleistungen, die STRYKE erbringt, zu informieren.
2.11 Administration und Team-Management
2.11.1 STRYKE stellt dem Kunden im STRYKE Hub ein Konto zur Verfügung, das er individuell verwalten kann. Der Kunde kann Dritten, z. B. einem Administrator oder weiteren Nutzern, Zugangsrechte einräumen. Diese Dritten sind autorisierte Nutzer des Kunden. Autorisierte Nutzer erhalten vom Kunden zugewiesene Rollen mit unterschiedlichen Rechten (Owner, Member, Viewer, External). Die Einräumung und der Entzug der Rechte erfolgen ausschließlich durch den Kunden bzw. dessen Administrator. Gewährte Nutzungsmöglichkeiten können vom Kunden jederzeit verändert oder entzogen werden; der Entzug wirkt sofort.
2.11.2 Autorisierte Nutzer können Hosting-, Domain- und Mailbox-Leistungen über die Plattform bedienen, ohne Zugriff auf die im Credential Vault hinterlegten Klartext-Credentials zu erhalten. Die Nutzer führen ihre Aktionen über den serverseitigen Proxy der STRYKE Hub Plattform aus.
2.11.3 Durch das Handeln von autorisierten Nutzern können dem Kunden Kosten entstehen, die dem Kunden seitens STRYKE in Rechnung gestellt werden, weil deren Handlungen oder Unterlassungen dem Kunden zuzurechnen sind. Das Autorisieren Dritter durch den Kunden ist folglich Vertrauenssache. Der Kunde sollte autorisierte Nutzer mit dem Gegenstand des abgeschlossenen Vertrags und mit diesen AGB vertraut machen.
3 Zustandekommen des Vertrags, Widerrufsrecht für Verbraucher
3.1 Der Vertrag über ein STRYKE-Hub-Produkt kommt in aller Regel im elektronischen Geschäftsverkehr dadurch zustande, dass der Kunde die auf der Webseite freibleibend angebotenen Leistungen von STRYKE in einem durch STRYKE bereitgehaltenen Bestellsystem bestellt und STRYKE die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung annimmt. Die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen richten sich nach dem vom Kunden ausgewählten Produkt und ergeben sich im Übrigen aus diesen AGB, die im Rahmen des Bestellvorgangs Teil der Vertragserklärung des Kunden werden und mit deren Geltung der Kunde einverstanden sein muss. Die jeweils aktuellen AGB sind auf der Webseite veröffentlicht. Bereits mit der Bestellbestätigung erhält der Kunde die Bestellübersicht mit dem ausgewählten Produkt, die AGB, welche zum Zeitpunkt des Zugangs der Auftragsbestätigung in den Vertragsabschluss einbezogen sind, sowie das Widerrufsformular für Verbraucher als PDF. Der Kunde kann diese Dokumente jederzeit in wiedergabefähiger Form speichern. Es bestehen keine Lieferbeschränkungen, ausgenommen die vom Kunden bestellte Domain kann durch STRYKE von der Domainvergabestelle nicht vermittelt werden; STRYKE teilt dem Kunden schnellstmöglich mit, wenn dies der Fall ist, um gegebenenfalls eine Alternativ-Domain zu vermitteln.
3.2 Folgende technische Schritte führen bei der Bestellung im elektronischen Geschäftsverkehr zum Vertragsschluss: Der Kunde wählt ein auf der Webseite beschriebenes Produkt. Er durchläuft einen Bestellvorgang, in dem er gegebenenfalls eine Wunschdomain eingibt, persönliche Daten zum Vertragspartner erfasst, ein Kundenpasswort wählt, die Zahlungsweise bestimmt und eine E-Mail-Adresse für den Erhalt von Rechnungen angibt. In der Bestellübersicht sieht der Kunde alle Angaben zum Produkt und die Preise. Der Kunde muss der Einbeziehung der AGB zustimmen. Als Verbraucher-Kunde kann er zusätzlich ausdrücklich verlangen, dass STRYKE mit der Erbringung der Dienstleistungen vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt; in diesem Fall muss der Verbraucher-Kunde bestätigen, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch STRYKE erlischt. Das Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen" führt zur Absendung eines für den Kunden bindenden Vertragsangebotes an STRYKE. Der Kunde erhält unverzüglich eine Bestellbestätigung auf der Webseite sowie die Bestellbestätigung samt AGB und Widerrufsformular per E-Mail. Die Annahme des Vertragsangebotes („Auftragsbestätigung") durch STRYKE erfolgt mittels einer weiteren E-Mail. Mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden ist der Vertrag zustande gekommen. Für den Vertragsschluss steht nur die deutsche Sprache zur Verfügung.
3.3 Jede Eingabe des Kunden ist in der Eingabemaske sichtbar und kann innerhalb des jeweiligen Bestellschrittes korrigiert werden. Der Kunde kann sich in der Bestellung stets vorwärts und rückwärts bewegen, um Korrekturen vorzunehmen. Bei unplausiblen oder fehlenden Eingaben erhält der Kunde eine entsprechende Aufforderung.
3.4 Der Kunde ist an seine Bestellung (verbindliches Angebot) von Leistungen nach Ziffer 3.1 für die Dauer von zwei Tagen gebunden.
3.5 STRYKE erbringt ihre Dienstleistungen, sobald der Vertrag zustande gekommen ist und die vom Kunden bestellte Domain freigeschaltet ist. Die Laufzeit des mit Zugang der Auftragsbestätigung auf die Bestellung des Kunden abgeschlossenen Vertrags beginnt mit Freischaltung des Zugangs (Kontos) des Kunden.
3.6 Zugang zum Vertragstext: Einen gesonderten Vertragstext zu den Dienstleistungen, die STRYKE aufgrund der Bestellungen erbringt, erstellt STRYKE nicht. Nach dem Vertragsabschluss speichert STRYKE die Bestellung sowie die Bestellbestätigung und Vertragsannahme (Auftragsbestätigung). Das, was der Kunde bestellt hat, sieht er in der von STRYKE vor Abgabe der Bestellung erstellten Bestellübersicht. Der Kunde kann diese Bestellübersicht ausdrucken und auf das von ihm benutzte Endgerät herunterladen. Eine Bestätigung des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrags sowie die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält der Kunde mit Übermittlung der Auftragsbestätigung als PDF-Dokument. Im STRYKE-Hub-Konto kann der Kunde im Bereich „Verträge" das seinem Vertrag zugrunde liegende Produkt mit den Leistungsmerkmalen einsehen. Im Bereich „Auftragsverarbeitung" kann der Kunde den elektronisch abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag einsehen und auf sein Endgerät herunterladen.
3.7 Widerrufsrecht für Verbraucher
Für Verbraucher-Kunden besteht hinsichtlich der Dienstleistungen von STRYKE ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB. Hierzu unterrichtet STRYKE mit der gesetzlichen Widerrufsbelehrung und dem gesetzlichen Widerrufsformular wie folgt:
3.7.1 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
STRYKE Marketing UG (haftungsbeschränkt) Zimmerstraße 3 76137 Karlsruhe Telefon: +49 163 729 8401 E-Mail: mail@stryke-marketing.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
3.7.2 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An STRYKE Marketing UG (haftungsbeschränkt) Zimmerstraße 3 76137 Karlsruhe E-Mail: mail@stryke-marketing.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren () / die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
Bestellt am () / erhalten am ()
Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
3.7.3 Erlöschen des Widerrufsrechts bei vorzeitigem Leistungsbeginn
Für den Fall, dass der Verbraucher bei seiner Bestellung ausdrücklich verlangt hat, dass mit den Dienstleistungen von STRYKE vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist ab dem Tag des Vertragsabschlusses begonnen werden soll, und er STRYKE seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht dann erst mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung durch STRYKE erlischt (Rechtsfolge aus § 356 Abs. 4 Nr. 2 BGB), gilt: Der Verbraucher muss an STRYKE einen angemessenen Betrag zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er STRYKE von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
3.7.4 Vertragsfreiheit
STRYKE behält sich vor, eine Bestellung aus Gründen der Vertragsfreiheit im Einzelfall nicht anzunehmen (vgl. Ziffer 9).
3.8 Identifikation des Kunden, Authentifizierung
3.8.1 Mit Begründung des Vertragsverhältnisses im elektronischen Geschäftsverkehr ist es in der Regel nicht notwendig, dass ein Nutzer sich zu den von ihm im Bestellvorgang gemachten Angaben (Name und Anschrift) als Kunde authentisiert und die Feststellung seiner Identität zulässt.
3.8.2 STRYKE kann von derjenigen Firma und/oder Person, die im STRYKE-Hub-Konto als Kunde bezeichnet ist, jederzeit, und im Folgenden dann, wenn der Verdacht der unrichtigen Daten besteht oder in angemessenen Abständen nach der ersten Überprüfung, verlangen, dass der Kunde seine Identität mit STRYKE geeignet erscheinenden Verfahren nachweist. Dies umfasst auch die aktuelle Anschrift. Im Rahmen dieser Authentisierung erbringt eine Firma bzw. Person einen Beweis dafür, dass sie ist, wer sie zu sein vorgibt. STRYKE wird regelmäßig eine Authentisierung verlangen, wenn Vertragspartner wechseln sollen oder wenn eine Person Auskunft verlangt. Bis zum Ende des Vorganges einer Authentifizierung kann STRYKE die Erledigung eines Anliegens des Kunden oder einer dritten Person verweigern. Mittel der Authentifizierung einer Person können die Vorlage eines Ausweisdokuments, gegebenenfalls mittels der Vorlage einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Kopie, oder das Postident-Verfahren sein.
3.8.3 Möchte sich ein Kunde oder ein durch diesen autorisierter Nutzer am STRYKE-Hub-Konto anmelden, erfolgt die Authentifizierung mittels Benutzername und Passwort. STRYKE bietet eine Zwei-Faktor-Authentifizierung an, in der Regel über einen weiteren Authentifizierungscode (z. B. per TOTP-App oder SMS).
3.8.4 STRYKE wird von Personen, die Supportleistungen in Anspruch nehmen, in aller Regel verlangen, dass der Kunde seine Identität mit STRYKE geeignet erscheinenden Verfahren nachweist, soweit die Supportanfrage nicht Themen genereller Art betrifft, die ohne Kommunikation zu Informationen aus dem Kundenkonto stattfinden kann.
4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden, verbotene Nutzung, Kommunikation
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, Informationen, die seinem Vertrag und der Nutzung der Leistungen von STRYKE zugrunde liegen und hierfür erforderlich sind, vollständig und richtig, das heißt der Wahrheit entsprechend, zu erteilen. Dies gilt insbesondere für Angaben zur Unternehmensbezeichnung, wenn der Kunde ein Unternehmen oder eine vergleichbare Institution ist, zu Vor- und Nachname, zu Straße und Hausnummer, zu Postleitzahl, zu Ort und Land, zu Telefon und E-Mail-Adresse sowie zu den Bankdaten für Zwecke des SEPA-Lastschriftmandats. Veränderungen hinsichtlich der durch den Kunden gemachten Angaben wird der Kunde unverzüglich berichtigen bzw. aktualisieren. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine gegenüber STRYKE angegebenen Kontaktaufnahmeadressen aktuell zu halten. Verstößt der Kunde gegen die Pflicht zur vollständigen und richtigen Erklärung, ist STRYKE berechtigt, die Leistung zu verweigern und/oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, STRYKE für die Vertragskommunikation eine funktionstüchtige E-Mail-Adresse anzugeben, die dem Kunden rechtlich zugeordnet ist. STRYKE kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis mit dem Kunden betreffen, an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden schicken. STRYKE ist nicht verpflichtet, den Kunden über die hinterlegte Postanschrift zu kontaktieren. Dem Kunden obliegt es, eine E-Mail-Adresse als Kontaktadresse anzugeben, die nicht zu den Domains gehört, die STRYKE für den Kunden verwaltet. Andernfalls kann STRYKE den Kunden im Falle einer Sperrung nicht informieren, da gegebenenfalls die gesamte Domain gesperrt wird, die auch für die E-Mail-Adressen genutzt wird, die STRYKE für den Kunden verwaltet.
4.3 Der Kunde erhält mit der Auftragsbestätigung ein Einmal-Passwort, wenn er nicht schon bei der Bestellung ein selbst gewähltes oder vorgeschlagenes Passwort gewählt hat. STRYKE stellt eine Zwei-Faktor-Authentifizierung bereit. Das Passwort ist durch den Kunden vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Der Kunde sollte zur Sicherheit bei der ersten Inbetriebnahme seines Kundenzugangs seine Passwörter ändern und hiernach in regelmäßigen Abständen. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern. Auf elektronischen Speichermedien sollten Zugangsdaten durch den Kunden nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.
4.4 Bei mehrmaliger falscher Eingabe eines Passworts kann dies zum Schutz des Kunden zu einer Sperrung der Nutzungsmöglichkeiten führen.
4.5 Sicherungsobliegenheit des Kunden: Die vom Kunden auf den durch STRYKE überlassenen Speicherplätzen abgelegten eigenen Informationen und Inhalte sind in regelmäßigen Abständen durch den Kunden auf eigenen Speichermedien, außerhalb der Dienste von STRYKE zu sichern. Insbesondere sind die eigenen Informationen und Inhalte in vom Kunden aktivierten Mailboxen regelmäßig durch den Kunden auf lokalen Rechnern zu sichern. Der Kunde ist zudem gehalten, seine sonstigen eigenen Informationen und Inhalte eigenständig zu sichern. Dies gilt insbesondere — auch für Zwecke einer eventuellen steuerrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Aufbewahrungspflicht des Kunden — für E-Mails in den durch STRYKE vertragsgemäß bereitgehaltenen Postfächern (Mailboxen). „Eigene Informationen und Inhalte" sind Datenspeicherungen, die erst durch Nutzungshandlungen des Kunden auf vormals leeren Speicherplätzen in den Systemen von STRYKE entstehen.
4.6 Der Kunde ist verpflichtet, mengenmäßig begrenzte Inklusivleistungen (Traffic-Begrenzung, Mengenvolumen, Speicherplatzgrößen) nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich nicht vereinbart ist. Im Falle einer Überschreitung wird der Kunde in Textform aufgefordert, binnen einer gesetzten Frist die Überschreitung zu beseitigen. Erfolgt dies nicht, gruppiert STRYKE den Kunden in den nächsthöheren Tarif zu einem entsprechend höheren Entgelt ein. Alternativ ist STRYKE berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einer Woche außerordentlich zu kündigen.
4.7 Der Kunde darf auf dem ihm überlassenen Speicherplatz solche Nutzungshandlungen nicht vornehmen, welche Internet-Präsenzen oder Nutzungsmöglichkeiten anderer Kunden, die Stabilität des Servers oder dessen Leistungsfähigkeit bzw. Verfügbarkeit beeinträchtigen. Verboten sind bei Nutzung von Shared Servern insbesondere das Versenden von E-Mails in Massen, das Betreiben eines Maildienstes, Newsletter-Dienstes oder Downloadservers für Dritte, das Laufenlassen von Programmen und Skripten, welche den Server extrem beanspruchen (z. B. Chat-Server, Pagerank-Services, Bannertausch- und Toplistensysteme), die Auslastung von Datenbanken durch übermäßig viele Anfragen oder durch einen übermäßig hohen Datenbestand, das übermäßige Ansammeln von Dateien (hinsichtlich Dateigröße und/oder Anzahl) sowie das Betreiben von Free-Services für Dritte (z. B. Counter-Service, Freemail-Service, Gästebuch-Service, Short-URL-Service). Es ist nur das Einbinden eines Chats in die Website erlaubt (z. B. IRC-Chat), jedoch kein Chat, der auf den Servern der Unterauftragnehmer installiert oder abgelegt wird.
4.8 Die Leistungen von STRYKE dürfen durch den Kunden nicht genutzt werden, um an Dritte unaufgefordert E-Mails zu Werbezwecken (Mail-Spamming) oder den Versand von Nachrichten zu Werbezwecken (News-Spamming) zu ermöglichen. Nicht gestattet ist, an Dritte bedrohende oder belästigende Nachrichten zu versenden oder den unbefugten Abruf von Informationen zu ermöglichen bzw. unbefugt in Datennetze einzudringen. Versendet der Kunde Spam-E-Mails, ist STRYKE berechtigt, die elektronischen Postfächer vorübergehend zu sperren.
4.9 Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail aus dem Postfach des Kunden schädlichen Code (Computerviren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, wenn Absenderinformationen falsch sind oder verschleiert werden oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt, kann STRYKE solche E-Mails identifizieren und deren Transport beschränken bzw. verhindern.
4.10 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Inhalte bzw. Informationen zur Veröffentlichung durch STRYKE bereitzustellen, welche als „FSK 18"-Inhalte einzustufen sind, also Filme und Spielprogramme, die nicht für Kinder und Jugendliche nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung freigegeben werden können.
4.11 Dem Kunden ist die Untervermietung von Leistungen, insbesondere von Webspace, nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von STRYKE gestattet. Eine Reseller-Stellung des Kunden erfordert den Abschluss einer gesonderten Reseller-Vereinbarung.
4.12 STRYKE ist berechtigt, ihre Dienste teilweise oder ganz zu sperren, wenn die technischen Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Systeme, Netze, Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien und Daten von STRYKE, anderen Kunden sowie von Dritten, die an den Leistungen mitwirken, beeinträchtigt werden oder wenn objektive Anhaltspunkte den Verdacht einer solchen Beeinträchtigung begründen. Dies gilt auch für sogenannte Denial-of-Service-Angriffe auf IT-Systeme, die der Kunde entweder selbst ausführt oder für die der Server des Kunden von Dritten benutzt (gegebenenfalls missbraucht) wird.
4.13 Für die Dauer der Sperrung der Nutzungsmöglichkeiten des Kunden aufgrund von verbotenen Nutzungshandlungen des Kunden, insbesondere aufgrund rechtswidriger vom Kunden bereitgestellter Inhalte oder wegen Verstößen gegen die Pflicht, eine Anbieterkennzeichnung in gesetzlicher Weise vorzuhalten, behält STRYKE den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
4.14 Informationen von STRYKE an den Kunden, welche den Vertragsabschluss, die Vertragsabwicklung, insbesondere die Rechnungstellung sowie das Mahnwesen betreffen, einschließlich der Vertragsbeendigung (Kündigung), erfolgen in aller Regel in Textform. Lediglich in Ausnahmefällen bzw. in Fällen einer gesetzlichen Verpflichtung erstellt STRYKE Texte in Schriftform und richtet diese an die zuletzt genannte Wohn- bzw. Geschäftsadresse des Kunden.
4.15 Soweit ein berechtigtes Interesse besteht, kann STRYKE vom Kunden verlangen, dass dieser für Zwecke der Kommunikation, insbesondere der Anwenderunterstützung und des Zusendens von Rechnungen, eine E-Mail-Adresse benutzt, die nicht zu den Domains gehört, die STRYKE für den Kunden verwaltet.
5 Verantwortung des Kunden für Domain und Inhalte
5.1 Für die Domain selbst sowie für sämtliche Informationen und Inhalte, die der Kunde auf seinen Speicherplätzen, insbesondere über seine veröffentlichte Webseite abrufbar hält oder speichert (insbesondere Daten, Grafiken, Bilder, Musikstücke, Videos oder sonstige Informationen, welche über die durch STRYKE bereitgestellten Technologien abrufbar sind oder verbreitet werden), ist der Kunde nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Das können auch ausländische Gesetze sein.
5.2 Veröffentlicht der Kunde eine Webseite, unterliegt der Kunde als Diensteanbieter diversen rechtlichen Regelungen und Verantwortlichkeiten. Diensteanbieter mit Sitz in Deutschland haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien beispielsweise die Informationen nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten (sogenanntes „Impressum").
5.3 Soweit der Kunde mit bzw. über seine Webseite personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und „Verantwortlicher" im Anwendungsbereich der DSGVO nach Art. 2 DSGVO ist, treffen ausschließlich ihn die Informationspflichten aus Art. 13, 14 DSGVO (sogenannte „Datenschutzhinweise" oder „Datenschutzinformationen") in Verbindung mit den gegebenenfalls zusätzlichen Regelungen seines jeweiligen nationalen Datenschutzrechts. STRYKE ist hier allenfalls als Auftragsverarbeiter tätig und schuldet diese Informationserteilung gegenüber den Betroffenen der Datenverarbeitung nicht.
5.4 Es ist Sache des Kunden, dafür Sorge zu tragen, dass er bzw. der autorisierte Nutzer alle sonst erforderlichen Pflichtinformationen auf den veröffentlichten Webseiten erteilt. Deren Nichtbeachtung kann zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Für die Einhaltung dieser Pflichten ist allein der Kunde verantwortlich. Sofern STRYKE Muster und Vorlagen für Rechtstexte zur Verfügung stellt, müssen diese vom Kunden bzw. dem autorisierten Nutzer vor deren Einsatz individuell geprüft werden. STRYKE bemüht sich, die Rechtstexte so zu gestalten, dass sie in möglichst vielen Fällen zutreffend sind, übernimmt damit jedoch nicht die Verantwortung der Tauglichkeit bzw. Rechtskonformität für deren Einsatz im Einzelfall.
5.5 In seinem Internetauftritt, der über Speicherplätze von STRYKE veröffentlicht wird, hat der Kunde die nationalen und internationalen Urheber- und Markenrechte, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
5.6 Informationen und Inhalte, welche Leistungen oder Waren zum Gegenstand haben, für die nach den allgemeinen Gesetzen eine besondere behördliche Erlaubnis notwendig ist, dürfen nur dann eingestellt oder verbreitet werden, wenn der Kunde im Besitz einer dafür gültigen Erlaubnis ist.
5.7 Der Kunde ist verpflichtet, jedwede Webseite, die er durch STRYKE speichern lässt und über die Server der Unterauftragnehmer Dritten zugänglich macht, hinsichtlich der eingestellten Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen oder eine dritte Person entsprechend als Verantwortlichen transparent zu kennzeichnen, welche die Verantwortung für die Webseite auch übernimmt. Der Kunde stellt STRYKE von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
6 Regelung und Verfahren zu rechtswidrigen Inhalten der Nutzer
6.1 Terroristische Online-Inhalte
6.1.1 STRYKE ist als Hostingdiensteanbieter nach der Verordnung (EU) 2021/784 vom 29.04.2021 verpflichtet, den Missbrauch ihrer Hostingdienste für terroristische Online-Inhalte zu bekämpfen, wenn und soweit ihre Kunden als Inhalteanbieter über die Speicherplätze, die STRYKE im Rahmen ihrer Reseller-Stellung an die Kunden überlässt, terroristische Straftaten im Sinne von Art. 3 der Richtlinie (EU) 2017/541 begehen beziehungsweise terroristische Inhalte, wie sie durch Art. 2 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2021/784 definiert sind, veröffentlichen.
6.1.2 Bei Erhalt einer behördlichen Entfernungsanordnung des Bundeskriminalamts nach Art. 3 der Verordnung (EU) 2021/784 wird STRYKE terroristische Online-Inhalte in der Regel binnen einer Stunde entfernen oder den Zugang zu diesen sperren. STRYKE hat ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches Inhalteanbietern, deren Inhalte aufgrund spezifischer Maßnahmen nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2021/784 entfernt oder gesperrt wurden, die Möglichkeit gibt, Beschwerde gegen die Entfernung oder Sperrung einzulegen und die Wiederherstellung oder Entsperrung des Inhalts zu verlangen.
6.1.3 Entfernt oder sperrt STRYKE terroristische Inhalte, so unterrichtet STRYKE den betroffenen Kunden (Inhalteanbieter einer verbotenen Information) über die Entfernung oder Sperrung dieser Inhalte und teilt auf Anfrage des Kunden die Gründe für die Entfernung oder Sperrung sowie die Möglichkeiten zur Anfechtung der Entfernungsanordnung mit oder übermittelt dem Kunden eine Kopie der Entfernungsanordnung des Bundeskriminalamts. Die vorgenannten Informationen erfolgen nicht, wenn das Bundeskriminalamt, welches die Entfernungsanordnung erlassen hat — unter Würdigung der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit — entscheidet, dass aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, wie der Verhinderung, Ermittlung, Erkennung und Verfolgung terroristischer Straftaten, so lange wie erforderlich, längstens jedoch sechs Wochen ab dieser Entscheidung, keine Informationen weitergegeben werden dürfen. In diesem Fall unterrichtet STRYKE den Kunden zunächst nicht über die Entfernung oder Sperrung terroristischer Inhalte. Das Bundeskriminalamt kann bei Fortbestehen gerechtfertigter Gründe diesen Zeitraum um weitere sechs Wochen verlängern, sofern eine derartige Nichtweitergabe weiterhin gerechtfertigt ist.
6.1.4 Unabhängig behördlicher Entfernungsanordnungen oder behördlicher Anordnungen spezifischer Maßnahmen nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2021/784 gestattet STRYKE die Speicherung und Veröffentlichung vorgenannter terroristischer Online-Inhalte ausnahmslos nicht. STRYKE ist jedoch gesetzlich nicht generell verpflichtet, die gespeicherten Inhalte zu überwachen oder generell aktiv nach Fakten oder Umständen zu suchen, die auf illegale Aktivitäten hinweisen. STRYKE entfernt solche terroristischen Online-Inhalte bzw. sperrt den Zugang zu diesen, sobald STRYKE davon Kenntnis erlangt.
6.1.5 STRYKE behält sich im Fall von Ziffer 6.1.4 vor, den Vertrag mit dem Kunden durch fristlose Kündigung zu beenden, und sieht davon bis zum Wiederholungsfall nach eigenem Ermessen nur ab, soweit der Kunde gewährleistet und glaubhaft macht sowie gegenüber STRYKE durch geeignete Maßnahmen absichert, dass sich die Veröffentlichung entsprechender Inhalte nach Überzeugung von STRYKE nicht wiederholt. Nach Zugang einer behördlichen Entfernungsanordnung nach Art. 3 der Verordnung (EU) 2021/784 wird STRYKE den Vertrag allerdings in der Regel ohne Anhörung des Kunden fristlos kündigen. Unbeschadet ist stets das Recht von STRYKE, den Vertrag mit dem Kunden durch ordentliche Kündigung zu beenden.
6.1.6 Verfügt STRYKE über Kenntnisse über terroristische Inhalte, die zu einer unmittelbaren Bedrohung von Leben führen, so unterrichtet STRYKE unverzüglich die für die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten in den betreffenden Mitgliedstaaten zuständigen Behörden. Ist es nicht möglich, die betreffenden Mitgliedstaaten festzustellen, so benachrichtigt STRYKE das Bundeskriminalamt und übermittelt Informationen über diese terroristischen Inhalte zur weiteren Bearbeitung an Europol.
6.1.7 TCO-Behördenkontaktstelle: STRYKE veröffentlicht im Impressum der Website die Kontaktstelle, die den Erhalt von Entfernungsanordnungen des Bundeskriminalamts auf elektronischem Weg ermöglicht, und stellt deren unverzügliche Bearbeitung sicher. Die Kontaktaufnahme mit der TCO-Kontaktstelle für das Bundeskriminalamt und der weitere Austausch im Zusammenhang mit Entfernungsanordnungen sind nur in deutscher Sprache möglich.
6.2 Sonstige rechtswidrige Inhalte
6.2.1 Unabhängig der Qualifikation des Inhalts von Veröffentlichungen der Nutzer der Dienste von STRYKE als „terroristische Online-Inhalte" und unabhängig behördlicher bei STRYKE insbesondere nach Art. 9 oder Art. 11 des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) eingehender Anordnungen in Bezug auf sonstige rechtswidrige Inhalte gestattet STRYKE ganz allgemein nicht die Speicherung und Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte oder rechtswidriger Tätigkeiten durch die Nutzer der Dienste von STRYKE.
6.2.2 „Rechtswidrige Inhalte" sind nach Art. 3 Buchstabe h des Gesetzes über digitale Dienste alle Informationen, die als solche oder durch ihre Bezugnahme auf eine Tätigkeit, einschließlich des Verkaufs von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen, nicht im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats stehen, ungeachtet des genauen Gegenstands oder der Art der betreffenden Rechtsvorschriften. Zu rechtswidrigen Inhalten zählen beispielsweise rechtswidrige Hassrede, terroristische Inhalte und rechtswidrige diskriminierende Inhalte. Dazu gehören etwa auch die Weitergabe von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern, die rechtswidrige Weitergabe privater Bilder ohne Zustimmung, Cyber-Stalking, der Verkauf nicht konformer oder gefälschter Produkte, der Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen unter Verstoß gegen das Verbraucherschutzrecht, die nicht genehmigte Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials, das rechtswidrige Angebot von Beherbergungsdienstleistungen oder der rechtswidrige Verkauf von lebenden Tieren.
6.2.3 STRYKE ist gesetzlich verpflichtet, nach Kenntnis rechtswidriger Inhalte diese zu entfernen oder den Zugang zu diesen zu sperren. „Kenntnis" meint eine tatsächliche Kenntnis im Sinne von Art. 6 des Gesetzes über digitale Dienste.
6.2.4 DSA-Behördenkontaktstelle: STRYKE veröffentlicht im Impressum der Website eine zentrale Kontaktstelle für Behörden, die den Erhalt von Informationen zu rechtswidrigen Inhalten und die Kommunikation dazu auf elektronischem Weg ermöglicht, und stellt deren unverzügliche Bearbeitung sicher. Die Kontaktaufnahme mit der DSA-Behördenkontaktstelle für Behörden und der weitere Austausch im Zusammenhang mit dem Gesetz über digitale Dienste sind nur in deutscher Sprache möglich.
6.2.5 DSA-Nutzerkontaktstelle: STRYKE veröffentlicht im Impressum der Website zusätzlich zur vorgenannten Kontaktstelle für Behörden eine zentrale Kontaktstelle auch für Nutzer der Dienste von STRYKE, die den Erhalt von Informationen zu rechtswidrigen Inhalten und die Kommunikation dazu auf elektronischem Weg ermöglicht, und stellt deren unverzügliche Bearbeitung sicher. Die Kontaktaufnahme mit der DSA-Nutzerkontaktstelle und der weitere Austausch im Zusammenhang mit dem Gesetz über digitale Dienste sind nur in deutscher Sprache möglich.
6.3 Melde- und Abhilfeverfahren bezüglich sonstiger rechtswidriger Inhalte
6.3.1 Meldemaske: Um Meldungen von Nutzern zu Einzelinformationen über mutmaßlich rechtswidrige Inhalte in effektiver und strukturierter Form für deren unverzügliche Bearbeitung durch STRYKE sicherzustellen, ist die elektronisch über den Link „Beschwerdeverfahren" im Impressum bereitgehaltene Meldemaske zu benutzen. Die Nichtnutzung kann zu einer erheblichen Bearbeitungsverzögerung oder zu einer Nichtbearbeitung beitragen. Die Meldung eventuell rechtswidriger Inhalte in ausschließlich deutscher Sprache muss die gemäß Meldemaske zu erteilenden Angaben enthalten:
a) Die Meldung ist hinreichend genau zu erteilen. Erforderlich ist eine eindeutige Angabe des genauen elektronischen Speicherorts der für rechtswidrig erachteten Informationen, etwa die präzise URL-Adresse bzw. die präzisen URL-Adressen, oder, soweit erforderlich, weitere, hinsichtlich der Art der Inhalte und der konkreten Art des Hostingdienstes zweckdienliche Angaben zur Ermittlung der rechtswidrigen Inhalte.
b) Die Meldung muss angemessen begründet werden. Es muss erläutert werden, warum die betreffende Person oder Einrichtung die fraglichen Informationen als rechtswidrige Inhalte ansieht.
c) Die meldende Person muss ihren Namen und die E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Einrichtung angeben, es sei denn, es handelt sich um Informationen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie eine in den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU genannte Sexualstraftat betreffen.
d) Die meldende Person muss eine Erklärung darüber abgeben, dass die meldende Person oder Einrichtung in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.
Ist die Meldung nicht ausreichend präzise und hinreichend begründet, kann STRYKE die mutmaßlich rechtswidrigen Inhalte gegebenenfalls nicht angemessen erkennen und bewerten und dagegen nicht oder nicht zügig durch Sperr- oder Entfernungsmaßnahmen vorgehen.
6.3.2 Den Eingang einer Meldung wird STRYKE unverzüglich an die in der Meldung genannte E-Mail-Adresse bestätigen.
6.3.3 Eine Kommunikation mit anonymen Meldern führt STRYKE grundsätzlich nicht. STRYKE ist nach ihrem Ermessen berechtigt, von der meldenden Person einen Identifizierungsnachweis zu verlangen.
6.3.4 Rechtswidrige Inhalte werden bei STRYKE nicht automatisch bewertet, sondern stets menschlich überprüft. STRYKE ist kein Gericht und keine Behörde. Demgemäß beschränkt sich der Prüfungs- und Erkenntnisaufwand bei STRYKE auf eine eingeschränkte inhaltliche Prüfung von Gesetzesverstößen. STRYKE ist nicht verpflichtet, eine eingehende rechtliche Prüfung durchzuführen, dass ein Inhalt eindeutig rechtswidrig ist. Ergibt sich hiernach, dass die Meldung eines rechtswidrigen Inhalts nicht schlüssig ist, wird STRYKE in aller Regel dem Begehren auf Entfernung bzw. Sperrung durch Abhilfe nicht nachkommen. Nach Eingang einer schlüssigen Meldung wird STRYKE derjenigen Person oder Einrichtung, welche den rechtswidrigen Inhalt zu verantworten hat, soweit bekannt, die Meldung mit sämtlichen Informationen dazu für Zwecke einer Anhörung und gegebenenfalls Gegendarstellung in aller Regel übermitteln, um eine Entscheidung über die Abhilfe bzw. Nichtabhilfe zu treffen. Soweit berechtigte Interessen der meldenden Person dem nicht entgegenstehen, wird STRYKE die Identität der meldenden Person gegenüber derjenigen Person oder Einrichtung, welche den rechtswidrigen Inhalt zu verantworten hat, offenbaren.
6.3.5 Sollte STRYKE aus technischen oder operativen Gründen eine konkrete rechtswidrige Information nicht löschen können oder eine Sperrung unter Beachtung der Freiheit der Meinungsäußerung oder die Informationsfreiheit oder sonstige berechtigte Interessen der Person oder Einrichtung, welche den rechtswidrigen Inhalt zu verantworten hat, übermäßig beeinträchtigen, wird STRYKE die meldende Person darüber unterrichten und diese auf den Rechtsweg verweisen.
6.3.6 STRYKE wird der meldenden Person unverzüglich ihre Entscheidung in Bezug auf die gemeldeten Informationen mitteilen und dabei auf die möglichen Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung hinweisen.
6.3.7 Führt die Prüfung von STRYKE dazu, dass es sich bei den vom Nutzer bereitgestellten Informationen um rechtswidrige Inhalte handelt oder diese nicht mit den Nutzungsbedingungen von STRYKE vereinbar sind, begründet STRYKE gegenüber derjenigen Person oder Einrichtung, welche den rechtswidrigen Inhalt zu verantworten hat, die daraufhin getroffene Maßnahme, soweit diese zu einer Beschränkung der Anzeige der veröffentlichten Einzelinformation führt. Die Begründung wird die Angaben nach Art. 17 Abs. 3 des Gesetzes über digitale Dienste enthalten, einschließlich der gegen die Maßnahme möglichen Rechtsbehelfe.
6.3.8 Mögliche Maßnahmen bzw. Sanktionen von STRYKE gegen den Kunden bzw. Nutzer im Falle rechtswidriger Inhalte sind:
a) etwaige Beschränkungen der Anzeige bestimmter Einzelinformationen, die vom Nutzer bereitgestellt werden, einschließlich Entfernung von Inhalten, Sperrung des Zugangs zu Inhalten oder Herabstufung von Inhalten, b) Aussetzung, Beendigung oder sonstige Beschränkung von Geldzahlungen, c) Aussetzung oder Beendigung der gesamten oder teilweisen Bereitstellung des Dienstes, d) Aussetzung oder Schließung des Kontos des Nutzers, e) andere Maßnahmen.
6.3.9 Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann STRYKE auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen.
6.3.10 STRYKE behält sich vor, ist dazu jedoch nicht verpflichtet, Eigeninitiative zur Ermittlung rechtswidriger Inhalte zu ergreifen und solche Inhalte mit dem verantwortlichen Nutzer zu moderieren. Die Moderation hat das Ziel, rechtswidrige Inhalte oder Informationen zu erkennen und festzustellen und den verantwortlichen Nutzer ohne förmliche Maßnahmen dazu zu bewegen, rechtswidrige Inhalte oder Informationen zu entfernen.
6.3.11 STRYKE wird von der technischen Möglichkeit des ganzen oder teilweisen Sperrens des Zugangs des Kunden auf die bereitgestellten Dienste und/oder auf einzelne rechtswidrige Informationen bzw. von der Möglichkeit des Löschens von Inhalten/Informationen nur in erforderlichen Ausnahmefällen Gebrauch machen und stets die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen, soweit diese STRYKE bekannt sind. Soweit der Kunde nicht in effektiver Weise dazu beiträgt, den Grund für eine drohende Sperre bzw. den Grund für die Löschung von Inhalten zu beseitigen, insbesondere durch Schweigen bzw. Nichtreaktion auf entsprechende Ansprachen durch STRYKE oder durch „Unzustellbarmachung", wird STRYKE in der Regel davon ausgehen können, dass der Kunde gegen die Sperre bzw. Löschung von Inhalten keine Einwendungen erhebt.
6.3.12 Art und Umfang der Sperre oder des Löschens von Inhalten liegen, vorbehaltlich behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen, im pflichtgemäßen Ermessen von STRYKE.
6.3.13 Soweit eine registrierte Domain der Grund für die Sperrung ist, ist STRYKE berechtigt, die Domain des Kunden in die Verwaltung der Domainvergabestelle zu geben, die der Vertragspartner des Kunden ist, und die Verwaltung der Domain, unter Aufrechterhaltung der vertraglichen Leistungen im Übrigen, zu beenden.
6.3.14 Durch eine berechtigte Sperrung oder eine berechtigte Löschung von Inhalten durch STRYKE wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten, auch wenn er die Leistung bzw. Nutzung nicht vollumfänglich erhält.
6.3.15 STRYKE kann die Aufhebung der Sperrung, soweit diese nicht auf behördlicher oder gerichtlicher Anordnung beruht, davon abhängig machen, dass der Kunde den rechtswidrigen Zustand nachweislich beseitigt und zum Ausschluss der Wiederholungsgefahr eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber STRYKE abgegeben hat sowie für die Zahlung einer hieraus etwaig sich zukünftig ergebenden Vertragsstrafe Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe zu erwartender Kosten von STRYKE für den Fall einer Haftungs-Inanspruchnahme von dritter Seite. Die Höhe des Vertragsstrafversprechens orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes.
6.4 Informationspflichten im Falle behördlicher Anordnungen oder Auskunftsersuchen
6.4.1 Spätestens zum Zeitpunkt der Befolgung der Anordnung zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte durch eine Behörde nach Art. 9 des Gesetzes über digitale Dienste oder gegebenenfalls zu dem Zeitpunkt, den die erlassende Behörde in ihrer Anordnung angegeben hat, informiert STRYKE den betroffenen Nutzer über die erhaltene Anordnung und deren Ausführung. Diese Unterrichtung des Nutzers umfasst eine Begründung, die existierenden Rechtsbehelfsmöglichkeiten und eine Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs der Anordnung.
6.4.2 Regelungen des Zivil- und Strafprozessrechts sind durch Ziffer 6.4.1 unberührt.
6.4.3 Ziffern 6.4.1 und 6.4.2 gelten für behördliche Auskunftsersuchen nach Art. 10 des Gesetzes über digitale Dienste entsprechend.
6.5 Strafanzeigen
Wenn STRYKE Kenntnis von Informationen erhält, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person oder von Personen darstellt, begangen wurde, meldet STRYKE den Verdacht dem Bundeskriminalamt und stellt diesem alle vorliegenden einschlägigen Informationen zur Verfügung.
6.6 Vergütung
Für die Dauer einer Sperrung der Nutzungsmöglichkeiten des Kunden aufgrund von rechtswidrigen Inhalten bzw. Informationen behält STRYKE den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
7 Verfügbarkeit, Beschränkung der Leistung, Änderung der Leistungen, Aktualisierungen
7.1 Der Kunde kann eine mittlere Zugänglichkeit der STRYKE Hub Plattform sowie der von den Unterauftragnehmern bereitgehaltenen Server und Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet in Höhe von 99,0 % im Jahresmittel erwarten. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Systeme aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von STRYKE liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Wartungsfenster etc.), nicht zu erreichen sind. Für die Verfügbarkeit der durch die Unterauftragnehmer erbrachten Infrastrukturleistungen gelten ergänzend die jeweiligen Service-Level-Zusagen dieser Unterauftragnehmer. Für das Sliplane Cloud Container Hosting während der geschlossenen Beta gilt Ziffer 2.9.3.
7.2 STRYKE ist berechtigt, Speicherplätze des Kunden zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere zur Verringerung der mit der Nutzung verbundenen Energiekosten, innerhalb der Infrastruktur der Unterauftragnehmer zu verlagern, sofern der Serverstandort weiterhin in Deutschland bzw. innerhalb der Europäischen Union liegt.
7.3 Änderung der Leistungen: Die vertraglich vereinbarten Leistungen über ein digitales Produkt, die für eine dauerhafte Bereitstellung vorgesehen sind, können durch STRYKE unabhängig von Ziffer 7.2 auch im bereits laufenden Vertragsverhältnis geändert werden, selbst wenn die Änderung über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Maß hinausgeht. Voraussetzung ist, dass für STRYKE ein triftiger Grund für eine solche Änderung gegeben ist, dem Kunden durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten entstehen und der Kunde klar und verständlich über die Änderung informiert wird. Eine Änderung des digitalen Produkts, welche die Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf das digitale Produkt oder welche die Nutzbarkeit des digitalen Produkts für den Kunden jeweils erheblich beeinträchtigt, darf STRYKE nur vornehmen, wenn sie den Kunden darüber hinaus innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung mittels eines dauerhaften Datenträgers (z. B. in Textform per E-Mail) informiert. Die Information muss Angaben enthalten über die Merkmale und den Zeitpunkt der Änderung sowie die Rechte des Kunden nach § 327r BGB, den Vertrag zu beenden.
7.4 Ein triftiger Grund im Sinne von Ziffer 7.3 zur Beschränkung oder Änderung der Leistungen ist es vor allem,
- wenn diese mit Blick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder der Software oder des Netzbetriebes oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich sind. Wartungsarbeiten wird STRYKE möglichst in nutzungsarmen Zeiten durchführen, so dass die Zugriffsmöglichkeit bzw. die Nutzbarkeit für den Kunden auch unerheblich ist,
- wenn der Anlass für die Änderung bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Kunden verschoben wird, so dass die Änderung für den Kunden unerheblich und damit zumutbar ist; das kann insbesondere einzelne Features, Anwendungen, Skripte, Links und Programme betreffen, welche STRYKE hinzufügen, abschalten oder ändern kann,
- wenn neue technische Entwicklungen eine Leistungsänderung erforderlich machen, da die Leistung in der bisherigen vertraglich vereinbarten Form nicht mehr erbracht werden kann, oder wenn neu erlassene oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Regelungen eine Leistungsänderung erfordern,
- wenn ein Unterauftragnehmer die zugrunde liegende Leistung einstellt, erheblich ändert oder unter neuen Bedingungen anbietet und STRYKE die Leistung ohne entsprechende Anpassung nicht mehr in der bisherigen Form erbringen kann.
7.5 Aktualisierung der Leistungen: STRYKE stellt sicher, dass dem Kunden während des maßgeblichen Zeitraums der Bereitstellung von digitalen Produkten Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, bereitgestellt werden und der Kunde über diese Aktualisierungen informiert wird. Zu den erforderlichen Aktualisierungen gehören auch Sicherheitsaktualisierungen.
8 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Preisänderungen
8.1 Die auf der Webseite von STRYKE angezeigten Preise sind Preise einschließlich der deutschen Umsatzsteuer. Die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer wird jeweils beim Endpreis angezeigt. Kunden mit ihrem Wohnort bzw. Sitz in einem anderen Land der EU bzw. in einem Drittland können sich den für ihr Land geltenden Gesamtpreis gesondert anzeigen lassen. Die Gesamtpreise können daher aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze nach oben oder nach unten abweichen. Weitere Liefer- und Versandkosten sowie Steuern oder Kosten, die nicht über STRYKE abgeführt werden, fallen nicht an. Es handelt sich um Gesamtpreise für den jeweils angegebenen Zeitraum (Monat/Jahr), so dass die auf eine längere Laufzeit des Vertrags (Vorauszahlungszeiträume) bezogenen Gesamtkosten mit dem entsprechenden Faktor zu vervielfältigen sind, um den Preis für den Abrechnungszeitraum zu bestimmen.
8.2.1 Für Leistungen des Webhosting inklusive des Domain-Service bestimmt der Kunde mit seiner Bestellung einen Vorauszahlungszeitraum (1 Monat, 3, 6 oder 12 Monate).
8.2.2 Die Vorauszahlung wird nach Zugang einer Rechnung fällig, sobald die Bestellung des Kunden durch STRYKE durch die Auftragsbestätigung angenommen worden ist, nicht jedoch, bevor der Kunde die Zugangsdaten erhalten hat. Die Freischaltung des für den Kunden eingerichteten Kundenzugangs kann STRYKE vom Zahlungseingang abhängig machen. Für sonstige Lieferungen und Leistungen wird, wenn nichts anderes vereinbart ist, eine Zahlung an STRYKE nach Leistungserbringung und Übergabe einer Rechnung fällig.
8.2.3 Als Zahlungsmittel akzeptiert STRYKE die Banküberweisung, in der Regel über ein SEPA-Lastschriftmandat. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt der Kunde STRYKE, vom Konto des Kunden den jeweils fälligen Betrag der Forderung von STRYKE per Lastschrift einzuziehen. Das SEPA-Mandat kann der Kunde in der Bestellübersicht mit Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz einsehen. Die Lastschrift wird vom Zahlungsempfänger (STRYKE) ausgelöst. Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation / „Prenotification") erfolgt spätestens fünf Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungstellung. Der Einzug durch STRYKE erfolgt frühestens fünf Werktage nach Rechnungsdatum. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail an die von ihm hinterlegte Adresse oder im STRYKE Hub Konto bekanntgegeben und kann dort von ihm abgerufen werden. Die Rechnungstellung erfolgt unter Einsatz der Buchhaltungssoftware der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG. Der Kunde hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden können. Anstelle des SEPA-Lastschriftmandats kann STRYKE eine Zahlung im Voraus per Banküberweisung, in der Regel für zwölf Monate im Voraus, verlangen.
8.2.4 Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde STRYKE die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat.
8.3 Der Kunde erhält eine Rechnung bzw. Berechnung der vereinbarten und fälligen Vergütung in elektronischer Form als PDF-Dokument. Ein Anspruch des Kunden auf eine digital signierte Rechnung (§ 14 Abs. 3 UStG) besteht nicht.
8.4 Im Falle des Verzugs des Kunden mit seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen ist STRYKE berechtigt, den Zugang des Kunden auf die bereitgestellten Dienste zu sperren. STRYKE wird den Kunden auf diese Folge seines Zahlungsverzugs in einer Mahnung hinweisen, welche mittels E-Mail an die vom Kunden zuletzt genannte E-Mail-Adresse versandt oder ihm anderweitig bekannt gemacht wird. Ist die Mahnung per E-Mail nicht zustellbar, ist STRYKE berechtigt, den Zugang sofort vorläufig zu sperren. Im Verzug des Kunden besteht die Zahlungspflicht des Kunden trotz gesperrtem Zugang fort.
8.5 Dem Kunden entstehen keine Kosten für den Einsatz des für den Vertragsabschluss genutzten Fernkommunikationsmittels, die über seine Kosten für die bloße Nutzung des Fernkommunikationsmittels hinausgehen.
8.6 STRYKE ist berechtigt, die auf der Grundlage des Vertrages zu zahlenden Preise der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Berechnung des vereinbarten Preises maßgeblich sind. Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen.
8.6.1 Die Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen auf Basis von § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
8.6.2 Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Technik und technischen Service, Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Service-Kanäle, Abrechnungs- und IT-Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energiekosten, Einkaufspreisen der Unterauftragnehmer sowie Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen). Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch STRYKE sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Satz 1 maßgeblich sind.
8.6.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen oder absenken.
8.6.4 Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. Technikkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von STRYKE die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen bei einer anderen Kostenart ausgeglichen werden. STRYKE wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben berechnet werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
8.6.5 Änderungen der Preise werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen. Hierauf wird STRYKE den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
8.6.6 Unabhängig von den vorstehenden Regelungen ist STRYKE für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung entsprechend anzupassen. Wegen einer solchen Preisanpassung hat der Kunde kein Kündigungsrecht.
9 Vertragsfreiheit
STRYKE ist frei, Verträge mit Kunden zu schließen, wird jedoch keinen Nutzer aus Gründen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als verbotene Benachteiligung benennt, von einem Vertragsabschluss ausschließen. STRYKE ist nicht verpflichtet, die Verweigerung eines Vertragsabschlusses gegenüber demjenigen zu begründen, der Vertragspartner von STRYKE werden möchte, und ist nicht auf Gründe beschränkt, die auf einem Missbrauch von Leistungen von STRYKE oder dem Versuch beruhen. Hat STRYKE Grund zu der Annahme, dass ein für den Vertragsabschluss abgewiesener Interessent erneut Vertragsabschlüsse herbeizuführen versucht, wird STRYKE Daten, welche die Person oder das Unternehmen dieses Interessenten identifizieren, in einer Sperrliste führen, solange dies erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Person bzw. das Unternehmen bereits zuvor rechtswidrige Inhalte bzw. Informationen auf den Speichermedien veröffentlicht oder verbotene Tätigkeiten nach Ziffer 4 ausgeführt hat.
10 Rückgabe des Speicherplatzes des Kunden durch Löschung
10.1 Zum Ablauf des Tages der Beendigung des Vertrags ist der Kunde zur Löschung oder zur Freigabe des ihm überlassenen Speicherplatzes zur Löschung durch STRYKE verpflichtet. Kommt der Kunde dem nicht nach, ist STRYKE verpflichtet, den Speicherplatz zu löschen.
10.2 Für eine rechtzeitige Sicherung seiner Daten auf eigenen Speichermedien vor Durchführung der Löschung nach Ziffer 10.1 hat der Kunde selbst Sorge zu tragen.
11 Aufrechnung durch den Kunden, Zurückbehaltungsrecht
11.1 Mit Forderungen von STRYKE kann der Kunde nur aufrechnen, soweit diese Forderungen unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus dem Vertragsverhältnis mit STRYKE resultieren.
11.2 STRYKE behält sich vor, einem Antrag eines Kunden auf Wechsel des Providers erst stattzugeben, wenn sämtliche gegenüber dem Kunden bestehenden unbestrittenen offenen Forderungen von STRYKE beglichen sind.
12 Gesetzliche Mängelhaftung
Die Dienstleistungen von STRYKE, soweit sie digitale Inhalte bzw. digitale Dienstleistungen aus Verträgen mit Verbraucher-Kunden betreffen, unterliegen dem gesetzlichen Mängelhaftungsrecht aus den §§ 327 bis 327s BGB, im Übrigen richtet sich die Mängelhaftung nach den sonstigen gesetzlichen Vorschriften des BGB.
13 Haftung
13.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet STRYKE für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet STRYKE im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn STRYKE durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn STRYKE eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.3 Für den Verlust von Daten haftet STRYKE bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 13.2 nur, soweit der Kunde eigene Informationen und Inhalte (Ziffer 4.5) in anwendungsadäquaten Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
13.4 Die verschuldensunabhängige Haftung von STRYKE auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. Ziffern 13.2 und 13.3 bleiben unberührt.
13.5 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem Endgeräte-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden, und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können.
13.6 Haftungsbegrenzung im Zusammenhang mit dem Credential Vault und dem Team-Management: STRYKE haftet nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass
- der Kunde oder ein von ihm autorisierter Nutzer unrichtige, unvollständige oder nicht berechtigte Zugangsdaten im Credential Vault hinterlegt,
- der Kunde oder ein von ihm autorisierter Nutzer im Rahmen seiner zugewiesenen Rolle Handlungen vornimmt, die über den Vertragszweck hinausgehen oder Rechte Dritter verletzen,
- der Kunde den Zugriff autorisierter Nutzer nicht rechtzeitig entzieht.
Ziffer 13.1 bleibt unberührt.
13.7 Haftung im Zusammenhang mit Leistungen von Unterauftragnehmern: Für Leistungen, die STRYKE durch Unterauftragnehmer erbringen lässt (Ziffer 2.1.3), haftet STRYKE nach den vorstehenden Regelungen. Für Ausfälle, Leistungseinschränkungen oder Fehler, die auf Umständen beruhen, die STRYKE trotz sorgfältiger Auswahl und Überwachung des Unterauftragnehmers nicht zu vertreten hat, haftet STRYKE nicht. Ziffern 13.1 und 13.2 bleiben unberührt.
13.8 Unberührt von den Ziffern 13.1 bis 13.7 ist die Haftung von STRYKE für die Fälle der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, dem Telekommunikationsgesetz oder nach der DSGVO.
14 Vertragslaufzeit, Kündigung, Beendigung des Vertrags
14.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist der Vertrag zwischen dem Kunden und STRYKE auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es ist keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart; der Vertrag ist durch den Kunden jederzeit nach Maßgabe von Ziffer 14.5 kündbar.
14.2 Mit der Bestellung eines Produkts bestimmt der Kunde die Laufzeit des Vertrags durch Angabe eines Vorauszahlungszeitraums (1 Monat, 3, 6 oder 12 Monate). Der Monat, für welchen der jeweilige Monatstarif durch den Kunden ausgewählt wird, wird mit 30,4375 Tagen berechnet.
14.3 Der Vorauszahlungszeitraum beginnt taggenau mit dem Zugang der Auftragsbestätigung. Der Ablauf des vom Kunden gewählten Vorauszahlungszeitraums ist in der Rechnung genannt.
14.4 Endet der vorausgewählte und dem Kunden mitgeteilte Vorauszahlungszeitraum, ohne dass der Kunde den Vertrag gekündigt hat, so beginnt mit Ablauf der vom Kunden gewählte Vorauszahlungszeitraum erneut. Der Kunde hat die Möglichkeit, im STRYKE Hub Konto vor Ablauf des laufenden Vorauszahlungszeitraums einen anderen Vorauszahlungszeitraum zu wählen, der sich an den ablaufenden Zeitraum anschließt.
14.5 Kündigung des Vertrags durch den Kunden
14.5.1 Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ordentlich zum Ablauf des von ihm gewählten Vorauszahlungszeitraums kündigen und die Leistungen von STRYKE bis zum Ablauf dieses Zeitraums in Anspruch nehmen. Er kann den Vertrag auch ordentlich „sofort" mit Zugang der Kündigung bei STRYKE kündigen und damit auf die Leistungserbringung durch STRYKE bis zum Ablauf des Vorauszahlungszeitraums verzichten.
14.5.2 Der Kunde kann den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch außerordentlich kündigen und diese Kündigung zum Zeitpunkt des Zugangs bei STRYKE aussprechen oder zum Ablauf eines von ihm bestimmten späteren Datums erklären.
14.5.3 Die Kündigung des Kunden muss STRYKE in Textform zugehen. Der Textform entspricht eine lesbare und dauerhafte Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist und für STRYKE erkennbar ist, dass der Vertrag beendet werden soll. Eine einfache, durch einen Kündigungsdialog unterstützte Kündigungsmöglichkeit mit seiner schnellen Authentifizierung hat jeder Kunde über das STRYKE Hub Konto.
14.5.4 STRYKE stellt sicher, dass der Verbraucher-Kunde auf der Webseite eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung des Vertrags über eine Kündigungsschaltfläche abgeben kann, die ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich ist. Die Kündigungsschaltfläche ist gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „Verträge hier kündigen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet. Sie führt den Kündigungswilligen unmittelbar zu einer Bestätigungsseite, die dazu auffordert und es ermöglicht, Angaben zu machen (a) zur Art der Kündigung sowie im Falle der außerordentlichen Kündigung zum Kündigungsgrund, (b) zur eindeutigen Identifizierbarkeit der kündigenden Person, © zur eindeutigen Bezeichnung des Vertrags, (d) zum Zeitpunkt, zu dem die Kündigung das Vertragsverhältnis beenden soll, und (e) zur schnellen elektronischen Übermittlung der Kündigungsbestätigung an die kündigende Person. Die Bestätigungsseite enthält eine Bestätigungsschaltfläche, über deren Betätigung der Kündigungswillige die Kündigungserklärung abgeben kann und die gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „jetzt kündigen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Der Kündigungswillige kann seine durch das Betätigen der Bestätigungsschaltfläche abgegebene Kündigungserklärung mit dem Datum und der Uhrzeit der Abgabe auf einem dauerhaften Datenträger so speichern, dass erkennbar ist, dass die Kündigungserklärung durch das Betätigen der Bestätigungsschaltfläche abgegeben wurde. STRYKE wird dem Verbraucher den Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Zugangs der Kündigungserklärung sowie den Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis durch die Kündigung beendet werden soll, sofort auf elektronischem Wege in Textform bestätigen.
14.5.5 Zu seiner schnellen Authentifizierung sollte der Verbraucher-Kunde anstelle des Verfahrens zu Ziffer 14.5.4 die Kündigung im STRYKE Hub Konto dadurch einleiten, dass er den dort vorhandenen Kündigungsdialog bedient und vor Wirksamwerden seiner Kündigung noch Daten herunterladen oder anderweitig sichern kann.
14.5.6 Mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung enden die Möglichkeiten, dass der Kunde die Lieferungen und Leistungen von STRYKE nach dem Vertrag unter der gekündigten Vertragsnummer nutzt. Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erfolgt die Löschung der durch den Kunden bei STRYKE gespeicherten Daten sowie seiner getätigten Einstellungen (Konfigurationen). Die in dem gekündigten Vertrag angelegten E-Mail-Postfächer, Datenbanken, Weiterleitungen sowie der Speicherplatz für Internetseiten sind dann nicht mehr verfügbar. E-Mails unter der vom Kunden bestellten Domain kann der Kunde nicht mehr senden und empfangen; die Verbindung vom Internet zu einer Webseite des Kunden auf seinem Speicherplatz ist nicht mehr möglich.
14.5.7 Im Fall der ordentlichen Sofort-Kündigung werden dem Kunden die nicht verbrauchten Vorauszahlungen nicht erstattet. Liegt ein Grund zur Kündigung aus wichtigem Grund vor, erstattet STRYKE dem Kunden die bis zum Ablauf des Vorauszahlungszeitraums vorausbezahlten Vergütungsanteile zeitanteilig unverzüglich, soweit der Kunde die Gründe für einen wichtigen Grund vorgetragen hat. Den Ablauf des vom Kunden gewählten Vorauszahlungszeitraums kann der Kunde der letzten Rechnung entnehmen.
14.5.8 Für den Fall, dass der Kunde zum Ende des laufenden Vorauszahlungszeitraums kündigt, muss er die Kündigung spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf des Vorauszahlungszeitraums erklären. Geht die Kündigung später ein, muss der Kunde die Vergütung für den sich anschließenden Vorauszahlungszeitraum an STRYKE bezahlen; der Anspruch auf die vertragsgemäßen Leistungen besteht infolge der Kündigung nicht mehr. Der Kunde ist folglich gehalten, die Kündigungsvoraussetzungen so rechtzeitig herbeizuführen, dass die Verlängerung des Vertrags und die Fälligkeit einer erneuten Vorauszahlung nicht eintritt.
14.5.9 Bis zum Zeitpunkt des von ihm bestimmten Wirksamwerdens der Kündigung muss der Kunde seinen auf den Speichersystemen von STRYKE gespeicherten gesamten Daten herunterladen und E-Mails auf eigenen lokalen Speicherplätzen sichern, da STRYKE nach Wirksamwerden der Kündigung sämtliche für den Kunden auf Speicherplätzen gespeicherten Inhalte (Webseiteninhalte, Datenbankinhalte, E-Mails, Softwareprogramme, Einstellungen) unwiderruflich löscht. STRYKE wird die Löschung mit Beendigung des Vertrags unverzüglich vornehmen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
14.5.10 Hat der Kunde bis zum Zeitpunkt des von ihm bestimmten Wirksamwerdens der Kündigung aktive Domains nicht gelöscht oder übertragen oder diese nicht zu einem anderen Domain-Provider umgezogen, erfolgt die Löschung der Domain bei der Domainvergabestelle durch STRYKE, was den unwiederbringlichen Verlust der Domain für den Kunden zur Folge haben kann. STRYKE stellt die Verwaltung der Domain zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung ein und teilt dies der Domainvergabestelle mit. Dadurch wechselt die Domain in die Eigenverwaltung der zuständigen Domainvergabestelle. Für die weitere Vertragsbeziehung mit dem Kunden ist dann nur noch die Domainvergabestelle nach Maßgabe der jeweiligen Registrierungsbestimmungen zuständig.
14.5.11 Für den Fall, dass der Kunde im Rahmen seiner Kündigung wünscht, dass seine Domain(s) an einen anderen Hosting-Provider oder Domain-Provider übertragen werden sollen, erhält der Kunde einen Code („Auth-Code") zugesandt oder über sein STRYKE Hub Konto übermittelt, der vom neuen Provider für die Übertragung aktiviert werden muss. Unterlässt der neue Provider die Übernahme (sogenannte „Konnektivitäts-Koordination"), verbleibt die Domain in der Verwaltung von STRYKE, soweit der Kunde den Vertrag zu dieser Domain nicht kündigt. Es ist Sache des Kunden, die Übertragung zu organisieren, bevor seine Kündigung wirksam wird.
14.5.12 Unterhält der Kunde mehrere Verträge bei STRYKE, so kann er seine Kündigung auch auf einzelne Kunden- oder Vertragsnummern beschränken. Er muss sich entsprechend erklären, das heißt die Kündigung entsprechend zum gewünschten Vertrag auswählen.
14.6 Kündigung des Vertrags durch STRYKE
14.6.1 Die ordentliche Kündigung des Vertrags durch STRYKE ist in Textform zum Ende eines laufenden Kalendermonats mit einer Frist von 20 Kalendertagen zulässig.
14.6.2 Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch STRYKE muss STRYKE dem Kunden nicht verbrauchte Vorauszahlungen zeitanteilig erstatten.
14.6.3 Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch STRYKE muss der Kunde entsprechend Ziffer 14.5.9 bis 14.5.11 mitwirken, insbesondere zu Fragen der weiteren Verwaltung der Domain(s) (Löschung, Umzug), anderenfalls STRYKE die Domain(s) in die Verwaltung der Domainvergabestelle zurückgeben kann.
14.6.4 STRYKE kann den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch außerordentlich kündigen und diese Kündigung per sofort mit Zugang beim Kunden aussprechen oder zum Ablauf eines von STRYKE bestimmten Datums erklären. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund liegt insbesondere dann vor,
- wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als einen Monat in Verzug ist,
- wenn der Kunde trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt,
- wenn der Kunde rechtswidrige Inhalte bzw. Informationen zum Abruf bzw. zur Nutzung bereithält (Ziffer 6),
- wenn der Kunde es zu vertreten hat, dass die IT-technischen Systeme von STRYKE oder der Unterauftragnehmer durch Handlungen des Kunden oder durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, im Sinne von Ziffer 4 gestört werden,
- wenn der Kunde seine datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber STRYKE nicht erfüllt, die sich aus einem datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitungsvertrag oder der Verpflichtung des Kunden, einen solchen abzuschließen, ergeben,
- wenn der Kunde gegen den Einsatz von Unterauftragnehmern durch STRYKE (deren Hinzufügen oder Ersetzen) Einspruch gegenüber STRYKE erhebt.
14.6.5 Eine vorherige Abmahnung in den Fällen 14.6.4 ist entbehrlich, wenn es sich um eine Pflichtverletzung handelt, die eine Fortsetzung des Vertrages für STRYKE unzumutbar macht, insbesondere weil STRYKE wegen dieser Pflichtverletzung auch selbst bzw. gegenüber Dritten haftbar wäre.
14.6.6 Im Falle einer Kündigung durch STRYKE aus wichtigem Grund muss der Kunde entsprechend Ziffer 14.5.9 bis 14.5.11 mitwirken.
14.6.7 Im Falle einer Kündigung durch STRYKE aus wichtigem Grund hat STRYKE Anspruch auf Zahlung des Entgelts für den durch den Kunden gewählten Vorauszahlungszeitraum, soweit der Kunde den Grund für die Kündigung zu vertreten hat. Soweit STRYKE den Grund für die außerordentliche Kündigung zu vertreten hat, muss STRYKE dem Kunden nicht verbrauchte Vorauszahlungen unverzüglich erstatten.
14.6.8 Erfolgt nach entsprechender angemessener Fristsetzung durch STRYKE keine Erklärung oder Handlung durch den Kunden, was in Bezug auf eine durch STRYKE verwaltete Domain nach Kündigung geschehen soll, wird STRYKE nach Fristablauf — frühestens am Folgetag der Beendigung des Vertrags infolge der Kündigung — die Betreuung des für den Kunden bei der zuständigen Domainvergabestelle registrierten Domain-Namens einstellen. STRYKE wird dies der zuständigen Domainvergabestelle unverzüglich mitteilen. Dies kann zur Löschung des Domain-Namens durch die Domainvergabestelle führen.
14.6.9 Erfolgt nach entsprechender angemessener Fristsetzung durch STRYKE keine Erklärung oder Handlung durch den Kunden, was in Bezug auf von ihm noch belegtem Speicherplatz nach der Kündigung geschehen soll, wird STRYKE nach Fristablauf den Speicherplatz löschen. Die Löschung führt zum unwiderruflichen Datenverlust, soweit der Kunde diese Daten nicht auf einem von der Kündigung unberührten Speicherplatz gesichert hat.
14.7 Soweit nicht der gesamte zu einer Vertragsnummer bei STRYKE geführte Vertrag gekündigt wird, sondern lediglich die Löschung einer oder mehrerer Domains verlangt bzw. durchgeführt wird, besteht der Vertrag im Übrigen fort.
15 Datenschutz
15.1 Über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter auf den dem Kunden überlassenen Speicherplätzen (Servern) entscheidet hinsichtlich der Zwecke und Mittel einzig der Kunde. Dieser ist „Herr der Daten" und alleiniger „Verantwortlicher" und Datenverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 7 und Nr. 2 DSGVO, sofern die Verarbeitungen im sachlichen Anwendungsbereich von Art. 2 DSGVO stattfinden. STRYKE ist verpflichtet, diese Daten ausschließlich auf Weisung des Kunden zu verarbeiten bzw. darauf zuzugreifen. Näheres ergibt sich aus den diese AGB ergänzenden „Vertragsbedingungen über die Auftragsverarbeitung". Gesetzliche Zugriffspflichten von STRYKE, um gegebenenfalls rechtswidrige Informationen bzw. Inhalte von Speicherplätzen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, sind vom vorgenannten Weisungsrecht des Kunden unberührt. Eine solche Verantwortlichkeit von STRYKE kann sich insbesondere aus dem Gesetz über digitale Dienste im Falle der von Kunden bereitgestellten rechtswidrigen Inhalte bzw. Informationen auf Webseiten ergeben, welche STRYKE im Auftrag des Kunden speichert.
15.2 Ohne Einbeziehung der ergänzenden „Vertragsbedingungen über die Auftragsverarbeitung" kann der Kunde standardmäßig keinen Vertrag mit STRYKE abschließen. So wird der Kunde seiner datenschutzrechtlichen Verantwortung für die von ihm veranlasste Verarbeitung personenbezogener Daten gerecht, sobald er Leistungen von STRYKE im Anwendungsbereich der DSGVO nutzt. Entsprechendes gilt für STRYKE. Den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags kann der Kunde auch im STRYKE Hub Konto unter der Rubrik „Auftragsverarbeitung" in einem elektronischen Format veranlassen.
15.3 Die Vertragsbedingungen über die Auftragsverarbeitung sind durch STRYKE vorformuliert und werden, weil STRYKE Standard-Produkte anbietet, nicht individuell verhandelt. Die durch STRYKE vorformulierten Vertragsklauseln entsprechen dem Text des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021 und entsprechen somit den gesetzlichen Vorgaben aus Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO.
15.4 STRYKE setzt zur Erbringung der Leistungen die in Ziffer 2.1.3 genannten Unterauftragnehmer sowie gegebenenfalls weitere Unterauftragnehmer ein. Die jeweils aktuelle Liste der Unterauftragnehmer ist Bestandteil der Vertragsbedingungen über die Auftragsverarbeitung. Der Kunde wird über Änderungen der Unterauftragnehmer (Hinzufügen oder Ersetzen) mindestens vier Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform informiert und kann gegen deren Einsatz Einspruch erheben; STRYKE ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen (Ziffer 14.6.4).
15.5 Der Kunde hat die Möglichkeit, der Verwendung der ergänzenden „Vertragsbedingungen über die Auftragsverarbeitung" in Textform gegenüber STRYKE zu widersprechen, wenn er der Meinung ist, dass er die Leistungen nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten nutzt oder nur Tätigkeiten außerhalb des sachlichen Anwendungsbereichs von Art. 2 DSGVO ausübt. STRYKE wird nach Eingang eines solchen Widerspruchs prüfen, ob STRYKE der Aufhebung der Geltung zustimmt. Der Kunde muss seinen Widerspruch begründen; Rechtsberatung gegenüber dem Kunden leistet STRYKE insoweit nicht.
15.6 Bei Beendigung des Vertrags ist STRYKE nicht weiter berechtigt, die auf den Speicherplätzen und Anwendungen gespeicherten Inhalte des Kunden, insbesondere die personenbezogenen Daten Dritter, weiter gespeichert zu halten, und wird diese Informationen bzw. Inhalte des Kunden mit Beendigung des Vertrags löschen.
15.7 Dem Kunden ist bekannt, dass STRYKE alle auf den Servern durch den Kunden abgelegten (personenbezogenen) Daten aus technischer Sicht jederzeit einsehen könnte. Dem Kunden ist bekannt, dass auch andere Teilnehmer am Internet unter Umständen, die auf gesetzeswidrigen Praktiken beruhen, technisch in der Lage sein können, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von Kunden auf Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge, gegebenenfalls durch die verschlüsselte Ablage von Daten.
16 Beschwerdemöglichkeiten und Verhaltenskodizes
16.1 STRYKE befindet über Beschwerden in eigener Verantwortung und erbittet eventuelle Beschwerden an die Anschrift unter Ziffer 1.1.
16.2 Verhaltenskodizes Dritter hat sich STRYKE nicht unterworfen und bietet auch kein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren an.
16.3 Die Europäische Kommission hat eine Plattform (im Folgenden „OS-Plattform") eingerichtet, die eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern ermöglichen soll. STRYKE ist von Gesetzes wegen gehalten, auf ihren Webseiten einen Link zur OS-Plattform zu veröffentlichen sowie ihre E-Mail-Adresse anzugeben:
16.3.1 Der Link lautet: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
16.3.2 E-Mail-Adresse von STRYKE ist: mail@stryke-marketing.de
16.4 STRYKE ist verpflichtet, Verbraucher nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) darüber in Kenntnis zu setzen, dass STRYKE nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem VSBG vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16.5 Das Beschwerdemanagement wegen rechtswidriger Inhalte nach Ziffer 6 bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Unwirksamkeit
17.1 Für die von STRYKE auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall des Abschlusses von Verträgen mit Verbrauchern, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften des Rechts der Verbraucher in ihrem jeweiligen Heimatstaat, welches für ihren Sitz gilt, von Satz 1 unberührt.
17.2 Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebender Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages, ist — soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz von STRYKE in Karlsruhe.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
— Textende —

